MWST-Sätze
Für Lieferungen in der Schweiz nach Lieferdatum abgegerenzt |
Bezeichnung CH-Steuersätze | CH bis 31.12.2017 | NEU: CH ab 01.01.2018 | Neu: CH ab 01.01.2024 |
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CH Normal-Satz | 8 % | 7.7 % | 8.1 % |
CH Sonder-Satz (Beherbergung) | 3.8 % | 3.7 % | 3.8 % |
CH Reduzierter Satz (Urprodukt, Agrar) | 2.5 % | 2.5 % | 2.6 % |
Für Lieferungen ins Ausland, ohne MWST-Registrierung im Zielland |
CH Export | 0 % | 0 % | 0 % |
Für Lieferungen ins Ausland, mit MWST-Registrierung im Zielland |
Deutschland | 19 % | 19 (7) % |
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Oestereich | 20 % | 20 % |
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Produkte
- Bei den Produkten ist der aktuelle Steuersatz CH Normal, Sonder oder Reduziert hinterlegt
- daran soll für die anstehende Aenderung nichts geändert werden
Handhabung in Amacos
Vertragsart | Beschreibung |
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Offerten & Aufträge | - Für Offerten und Aufträge wird ein neues Feld "voraussichtliches Lieferdatum" eingeführt
- Dieses voraussichtliche Lieferdatum bestimmt für den ganzen Vertrag ob der alte oder der neue MWST-Satz auf den Positionen eingesetzt wird
- Es können keine Offerten und Aufträge erstellt werden, welche alte und neue MWST-Steuersätze gemischt enthalten
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Rechnungen | Auf der Rechnung ist die Steuersatz-Abgrenzung wie folgt geregelt: - Auf den Positionen (erste Priorität)
- Das Lieferdatum einer PositionsGruppe, vererbt sich an die darunterliegenden Positionen und wird als massgebendes Lieferdatum für den MWST-Steuersatz verwendet
- Im Rechnungs-Kopf (zweite Priorität)
- Beginn-Datum (ohne Ende-Datum) wird als massgebendes Lieferdatum für Positionen ohne Lieferdatum für den MWST-Steuersatz verwendet
- Wichtig!
Wird Beginn- und Ende-Datum eingesetzt:- Der Zeitraum darf nur bis zum 31.12.23 oder ab dem dem 01.01.24 beginnen
- Wenn der Zeitraum beide Jahre 2023 und 2024 betrifft, muss für jede Position das Lieferdatum über die Gruppe gesetzt werden
(d.h. über die Gruppenzugehörigkeit und dem Lieferdatum bei der Gruppe, steuern Sie den gültigen MWST-Satz der Positionen)
Nach wie vor kann im Rechnungs-Kopf ein gewünschter Export-MWST-Satz (0 % o. a.) für die ganze Rechnung gesetzt werden. Hinweise zu den einzelnen Erstellungs-Arten für RechnungenRechnungen aus Rapporten- Für jahresübergreifende Rapporte darf die Checkbox "gleiche Produkte summieren" NICHT verwendet werden!
- Sonst ist die Rechnung mehrwertsteuertechnisch nicht korrekt!
Wiederkehrende Rechnungen- Für jahresübergreifende Rechnungs-Perioden (zB. Abonnement von Nov. 17 bis Jan. 18) muss die Rechnung von Hand angepasst werden:
- Ueber zusätzliche Positions-Gruppen mit Lieferdatum muss "pro rata" aufgeteilt werden, welcher Teil das alte und welcher Teil das neue Jahr betrifft
(z.B. Gruppe1: Abonnement 01. Nov. bis 31. Dez.17 - mit Lieferdatum im 2017 / Gruppe2: Abonnement 01. Jan bis 31. Jan. 18 - mit Lieferdatum im 2018)
Akonto-Rechnungen- Akonto-Rechnungen können nur komplett für das alte oder das neue Jahr gestellt werden
- Sollten Akonto-Rechnungen gestellt werden, die beide Jahre betreffen, müssen zwei Akonto-Rechnungen mit entsprechender Rechnungs-Periode erstellt werden
Dies gilt, wenn in der Schlussrechnung beide MWST-Sätze zum Einsatz kommen.- Wurde fälschlicherweise bereits eine Akonto-Rechnung mit 8% gestellt, jedoch das Projekt (Lieferdatum und Dienstleistungen) liegt vollständig im 2018 braucht es keine Korrektur der Akonto-Rechnung, da diese auf der Schlussrechnung automatisch wieder mit dem Steuersatz 8% in Abzug gebracht wird. Somit können die Buchungen in der Buchhaltung korrekt gemacht werden.
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