MWST-Sätze
Für Lieferungen in der Schweiz nach Lieferdatum abgegerenzt |
Bezeichnung CH-Steuersätze | CH bis 31.12.2017 | NEU: CH ab 01.01.2018 | ev. per 01.01.2019 weitere Aenderungen |
---|
CH Normal-Satz | 8 % | 7.7 % | ?... |
CH Sonder-Satz (Beherbergung) | 3.8 % | 3.7 % |
|
CH Reduzierter Satz (Urprodukt, Agrar) | 2.5 % | 2.5 % |
|
Für Lieferungen ins Ausland, ohne MWST-Registrierung im Zielland |
CH Export | 0 % | 0 % |
|
Für Lieferungen ins Ausland, mit MWST-Registrierung im Zielland |
Deutschland | 19 % |
|
|
Oestereich | 20 % |
|
|
Produkte
- Bei den Produkten ist der aktuelle Steuersatz CH Normal, Sonder oder Reduziert hinterlegt
- daran soll für die anstehende Aenderung nichts geändert werden
Handhabung in Amacos
Vertragsart | Beschreibung |
---|
Offerten & Aufträge | - Für Offerten und Aufträge wird ein neues Feld "voraussichtliches Lieferdatum" eingeführt
- Dieses voraussichtliche Lieferdatum bestimmt für den ganzen Vertrag ob der alte oder der neue MWST-Satz auf den Positionen eingesetzt wird
- Es können keine Offerten und Aufträge erstellt werden, welche alte und neue MWST-Steuersätze gemischt enthalten
|
|
|
Rechnungen | Auf der Rechnung ist die Steuersatz-Abgrenzung wie folgt geregelt: - Auf den Positionen (erste Priorität)
- Das Lieferdatum einer PositionsGruppe, vererbt sich an die darunterliegenden Positionen und wird als massgebendes Lieferdatum für den MWST-Steuersatz verwendet
- Im Rechnungs-Kopf (zweite Priorität)
- Beginn-Datum (ohne Ende-Datum) wird als massgebendes Lieferdatum für Positionen ohne Lieferdatum für den MWST-Steuersatz verwendet
- Wichtig!
Wird Beginn- und Ende-Datum eingesetzt:- Der Zeitraum darf nur bis zum 31.12.17 oder ab dem dem 01.01.18 beginnen
- Wenn der Zeitraum beide Jahre 2017 und 2018 betrifft, muss für jede Position das Lieferdatum über die Gruppe gesetzt werden
Nach wie vor kann im Rechnungs-Kopf ein gewünschter Export-MWST-Satz (0 % o. a.) für die ganze Rechnung gestzt werden. Hinweise zu den einzelnen Erstellungs-Arten für RechnungenRechnungen aus Rapporten- Für jahresübergreifende Rapporte darf die Checkbox "gleiche Produkte summieren" NICHT verwendet werden!
- Sosnt ist die Rechnung mehrwertsteuertechnisch nicht korrekt!
Wiederkehrende Rechnungen- Für jahresübergreifende Rechnungs-Perioden (zB. Abonnement von Nov. 17 bis Jan. 18) muss die Rechnung von Hand angepasst werden:
- Ueber zusätzliche Positions-Gruppen mit Lieferdatum muss "pro rata" aufgeteilt werden, welcher Teil das alte und welcher Teil das neue Jahr betrifft
(z.B. Gruppe1: Abonnement 01. Nov. bis 31. Dez.17 - mit Lieferdatum im 2017 / Gruppe2: Abonnement 01. Jan bis 31. Jan. 18 - mit Lieferdatum im 2018)
Akonto-Rechnungen- Akonto-Rechnungen können nur komplett für das alte oder das neue Jahr gestellt werden
- Sollten Akonto-Rechnungen gestellt werden, die beide Jahre betreffen, müssen zwei Akonto-Rechnungen mit entsprechender Rechnungs-Periode erstellt werden
Dies gilt, wenn in der Schlussrechnung beide MWST-Sätze zum Einsatz kommen.- Wurde fälschlicherweise bereits eine Akonto-Rechnung mit 8% gestellt, jedoch das Projekt (Lieferdatum und Dienstleistungen) liegt vollständig im 2018 braucht es keine Korrektur der Akonto-Rechnung, da diese auf der Schlussrechnung automatisch wieder mit dem Steuersatz 8% in Abzug gebracht wird. Somit können die Buchungen in der Buchhaltung korrekt gemacht werden.
|