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Schlüssel

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VertragsartBeschreibung

Offerten & Aufträge

  • Für Offerten und Aufträge wird ein neues Feld "voraussichtliches Lieferdatum" eingeführt
  • Dieses voraussichtliche Lieferdatum bestimmt für den ganzen Vertrag ob der alte oder der neue MWST-Satz auf den Positionen eingesetzt wird
  • Es können keine Offerten und Aufträge erstellt werden, welche alte und neue MWST-Steuersätze gemischt enthalten




Rechnungen

Auf der Rechnung ist die Steuersatz-Abgrenzung wie folgt geregelt:

  1. Auf den Positionen (erste Priorität)
    1. Das Lieferdatum einer PositionsGruppe, vererbt sich an die darunterliegenden Positionen und wird als massgebendes Lieferdatum für den MWST-Steuersatz verwendet
  2. Im Rechnungs-Kopf (zweite Priorität)
    1. Beginn-Datum (ohne Ende-Datum) wird als massgebendes Lieferdatum für Positionen ohne Lieferdatum für den MWST-Steuersatz verwendet
    2. Wichtig!
      Wird Beginn- und Ende-Datum eingesetzt:
      1. Der Zeitraum darf nur bis zum 31.12.17 oder ab dem dem 01.01.18 beginnen
      2. Wenn der Zeitraum beide Jahre 2017 und 2018 betrifft, muss für jede Position das Lieferdatum über die Gruppe gesetzt werden


Info
titleWichtig zu beachten
  • Es können Rechnungen mit alten und neuen MWST-Steuersätzen erstellt werden

  • Es ist jedoch sehr viel einfacher, bei der Rechnungsstellung darauf zu achten, dass auf einer Rechnung nur Lieferungen bis Ende 2017 oder ab 2018 vorhanden sind

  • Kann Amacos nicht für alle Rechnungs-Positionen

    ein eindeutiger

    einen eindeutigen MWST-Satz

    zu ordnen

    zuordnen, fällt die Rechnung in den Entwurfs-Modus, wird ROT und muss von Hand ergänzt werden

Nach wie vor kann im Rechnungs-Kopf ein gewünschter Export-MWST-Satz (0 % o. a.) für die ganze Rechnung gestzt werden.

Hinweise zu den einzelnen Erstellungs-Arten für Rechnungen

Rechnungen aus Rapporten

  • Für jahresübergreifende Rapporte darf die Checkbox "gleiche Produkte summieren" NICHT verwendet werden!
  • Sosnt ist die Rechnung mehrwertsteuertechnisch nicht korrekt!

Wiederkehrende Rechnungen

  • Für jahresübergreifende Rechnungs-Perioden (zB. Abonnement von Nov. Nov17 17 bis Jan18Jan. 18) muss die Rechnung von Hand angepasst werden:
  • Ueber zusätzlichen zusätzliche Positions-Gruppen mit Lieferdatum muss "pro rata" aufgeteilt werden, welcher Teil das alte und welcher Teil das neue Jahr betrifft
    (z.B. Gruppe1: Abonnement 01. Nov. bis 31. Dez.17 - mit Lieferdatum im 2017 / Gruppe2: Abonnement 01. Jan bis 31. Jan. 18 - mit Lieferdatum im 2018)

Akonto-Rechnungen

  • Akonto-Rechnungen können nur komplett für das alte oder das neue Jahr gestellt werden
  • Sollten Akonto-Rechnungen gestellt werden, die beide Jahre betreffen, müssen zwei Akonto-Rechnungen mit entsprechender Rechnungs-Periode erstellt werden
    Dies gilt, wenn in der Schlussrechnung beide MWST-Sätze zum Einsatz kommen.
    • Wurde fälschlicherweise bereits eine Akonto-Rechnung mit 8% gestellt, jedoch das Projekt (Lieferdatum und Dienstleistungen) liegt vollständig im 2018 braucht es keine Korrektur der Akonto-Rechnung, da diese auf der Schlussrechnung automatisch wieder mit dem Steuersatz 8% in Abzug gebracht wird. Somit können die Buchungen in der Buchhaltung korrekt gemacht werden.