Auf der Rechnung ist die Steuersatz-Abgrenzung wie folgt geregelt:
- Auf den Positionen (erste Priorität)
- Das Lieferdatum einer PositionsGruppe, vererbt sich an die darunterliegenden Positionen und wird als massgebendes Lieferdatum für den MWST-Steuersatz verwendet
- Im Rechnungs-Kopf (zweite Priorität)
- Beginn-Datum (ohne Ende-Datum) wird als massgebendes Lieferdatum für Positionen ohne Lieferdatum für den MWST-Steuersatz verwendet
- Wichtig!
Wird Beginn- und Ende-Datum eingesetzt:- Der Zeitraum darf nur bis zum 31.12.17 oder ab dem dem 01.01.18 beginnen
- Wenn der Zeitraum beide Jahre 2017 und 2018 betrifft, muss für jede Position das Lieferdatum über die Gruppe gesetzt werden
Info |
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Es können Rechnungen mit alten und neuen MWST-Steuersätzen erstellt werdenEs ist jedoch sehr viel einfacher, bei der Rechnungsstellung darauf zu achten, dass auf einer Rechnung nur Lieferungen bis Ende 2017 oder ab 2018 vorhanden sindKann Amacos nicht für alle Rechnungs-Positionen ein eindeutiger MWST-Satz zugeordnet werden zu ordnen, fällst fällt die Rechnung in den Entwurfs-Modus, wird ROT und muss von Hand ergänzt werden
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Nach wie vor kann im Rechnungs-Kopf ein gewünschter Export-MWST-Satz (0 % o. a.) für die ganze Rechnung gestzt werden.
Hinweise zu den einzelnen Erstellungs-Arten für Rechnungen
Rechnungen aus Rapporten
- Für jahresübergreifende Rapporte darf die Checkbox "gleiche Produkte summieren" NICHT verwendet werden!
- Sosnt ist die Rechnung mehrwertsteuertechnisch nicht korrekt!
Wiederkehrende Rechnungen
- Für jahresübergreifende Rechnungs-Perioden (zB. Nov17 bis Jan18) muss die Rechnung von Hand angepasst werden
- Ueber zusätzlichen Positions-Gruppen mit Lieferdatum muss "pro rata" aufgeteilt werden, welcher Teil das alte und welcher Teil das neue Jahr betrifft
Akonto-Rechnungen
- Akonto-Rechnungen können nur komplett für das alte oder das neue Jahr gestellt werden
- Sollten Akonto-Rechnungen gestellt werden, die beide Jahre betreffen, müssen zwei Akonto-Rechnungen mit entsprechender Rechnungs-Periode erstellt werden