Wir unterstützen zur Datenübergabe an externe Finanzbuchhaltungen verschiedene Möglichkeiten:
Ohne Schnittstelle besonders geeignet für MWST-Abrechnung nach vereinnahmtem Entgelt
- Zahlungseingänge werden im Amacos-System von Hand erfasst oder per ESR-File import der Bank
- pro Quartal oder Monat kann eine entsprechende Auflistung der Zahlungseingänge erstellt weden
- die entsprechenden Perioden-Summen können mit wenigen Buchungen im Hauptbuch der externen Fibu gebucht werden
- Mit diesen Informationen kann die MWST-Abrechnung erstellt werden
- Für die MWST-Revision können die Rechnungen als PDF extern archiviert werden oder es kann ein Zugriff direkt auf das System erfolgen
Möglichkeiten zur Anbindung einer Finanzbuchhaltung
Die Schnittstellen werden nach Rücksprache mit Martha Software eingerichtet.
Es stehen folgende Varianten zur Auswahl:
Buchungen ins Hauptbuch einer Finanzbuchhaltung exportieren
- Die Fibu wird ohne Debitorenverwaltung genutzt
- Zahlungseingänge werden im Amacos erfasst oder eingelesen (ESR)
- Von gestellten Rechnungen und Zahlungseingängen werden die Buchungen ins Hauptbuch exportiert
- Zahlungsausstände können exportiert werden (z.B. zum Erstellen von Mahnungen)
- Die MWST-Abrechnung wird im Hauptbuch der Finanzbuchhaltung erstellt
Rechnungs-Export ins DebitorenNebenbuch einer Finanzbuchhaltung
- Die Fibu wird mit einer Debitorenbuchhaltung genutzt
- Die Rechnungen werden in die Debitorenverwaltung exportiert
- Zahlungseingänge und das Mahnwesen werden in der Debitorenbuchhaltung abgewickelt
Bei Mehrwertsteuer-Pflicht wird in beiden Fällen nach vereinbarten Entgelten abgerechnet.
Erklärung der Begriffe
- Bei vereinbarten Entgelten wird die Mehrwertsteuer zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung fällig. Auch die Vorsteuer können Sie per Zeitpunkt der Rechnungsstellung durch Ihren Lieferanten zurück fordern.
- Bei vereinnahmten Entgelten ist der Zeitpunkt der Zahlung einer Rechnung relevant für die Steuerbemessung. Die Vorsteuer kann erst mit der Zahlung zurück gefordert werden.
Die Methode nach vereinbarten Entgelten ist die von der Steuerverwaltung angenommene Standard-Methode. Sie macht in einer professionellen, mit Haupt- und Nebenbüchern geführten Buchhaltung am meisten Sinn. Die Abrechnungsmethode nach vereinnahmten Entgelten eignet sich ausschliesslich für sehr einfache Finanz-Buchhaltungssysteme (FiBu) ohne Nebenbücher, mit denen nur Zahlungsein- und Ausgänge gebucht werden.