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Bei vereinbarten Entgelten wird die Mehrwertsteuer zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung fällig. Auch die Vorsteuer können Sie per Zeitpunkt der Rechnungsstellung durch Ihren Lieferanten zurück fordernzurückfordern.
- Bei vereinnahmten Entgelten ist der Zeitpunkt der Zahlung einer Rechnung relevant für die Steuerbemessung. Die Vorsteuer kann erst mit der Zahlung zurück gefordert zurückgefordert werden.
Die Methode nach vereinbarten Entgelten ist die von der Steuerverwaltung angenommene Standard-Methode. Sie macht in einer professionellen, mit Haupt- und Nebenbüchern geführten Buchhaltung am meisten Sinn. Die Abrechnungsmethode nach vereinnahmten Entgelten eignet sich ausschliesslich für sehr einfache Finanz-Buchhaltungssysteme (FiBu) ohne Nebenbücher, mit denen nur Zahlungsein- und Ausgänge gebucht werden. (Die aktuell geltenden Bedingungen erfahren Sie von Ihrem Treuhänder)