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Nur wenn das Geschäftsjahr in der Finanzbuchhaltung eröffnet ist, können sie neue Aufträge erfassen bzw. Aufträge bearbeiten.
Solange Sie noch ins vergangene Geschäftsjahr buchen, führen Sie vor jedem Abrechnungslauf die Punkte 1 und 2 in der aus "Portos Finanzbuchhaltung" aus. Nur so kann gewährleistet werden dass es keine Konflikte mit doppelten Belegnummern gibt.
Wenn Sie Abrechnungen nach dem 1. Januar erstellen (Abrechnungsdatum) und diese ins Vorjahr verbuchen möchten, können Sie beim Durchführen eines Abrechnungslaufes „Abrechnungen ins Vorjahr verbuchen“ verwenden (siehe Abbildung unten)
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