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In der Zeit nach dem Wechsel des Geschäftsjahres sind einige Punkte bei der Arbeit in der Auftragsbearbeitung und der Finanzbuchhaltung besonders zu beachten. 

Portos Finanzbuchhaltung

  1. Nur verbuchte Belege werden ins neue Geschäftsjahr übertragen deshalb sollten Sie vor jedem Abschluss die Nebenbücher verbuchen.
    Vorgehen: Wechsel ins Nebenbuch (Debitoren oder Kreditoren), Optionen > Debitoren verbuchen / Kreditoren verbuchen > Rechnungen und Zahlungen markieren

  2. Führen Sie einen vorläufigen Abschluss des Geschäftsjahres durch, dies für jeden Mandanten Ihrer Finanzbuchhaltung.
    Vorgehen: Abschlüsse > Geschäftsjahr abschliessen > Abschluss=vorläufig

  3. Damit die Salden im Kontenplan korrekt angezeigt werden, ist eine regelmässige manuelle Saldierung notwendig.
    Vorgehen: Abschlüsse > Saldierung der Konten > Ungebuchte Belege berücksichtigen auswählen

Auftragsbearbeitung

  1. Nur wenn das Geschäftsjahr in der Finanzbuchhaltung eröffnet ist, können sie neue Aufträge erfassen bzw. Aufträge bearbeiten.

  2. Solange Sie noch ins vergangene Geschäftsjahr buchen, führen Sie vor jedem Abrechnungslauf die Punkte 1 und 2 in der Finanzbuchhaltung aus. Nur so kann gewährleistet werden dass es keine Konflikte mit doppelten Belegnummern gibt.

  3. Wenn Sie Abrechnungen nach dem 1. Januar erstellen (Abrechnungsdatum) und diese ins Vorjahr verbuchen möchten, können Sie beim Durchführen eines Abrechnungslaufes „Abrechnungen ins Vorjahr verbuchen“ verwenden (siehe Abbildung unten)